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   OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06   

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https://dejure.org/2006,3351
OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06 (https://dejure.org/2006,3351)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.02.2006 - 4 AR 2/06 (https://dejure.org/2006,3351)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 4 AR 2/06 (https://dejure.org/2006,3351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Zulässigkeit einer Verweisung eines Insolvenzverfahrens durch das für den Sitz der Gesellschaft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständige Insolvenzgericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 InsO; § 4 InsO; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 36 Abs. 2 ZPO
    Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts im Insolvenzverfahren; Negativer Kompetenzkonflikt zwischen zwei Amtsgerichten; Mitnahme der Geschäftsunterlagen durch den neuen Geschäftsführer der Gesellschaft; Begründung einer Zuständigkeit am Wohnsitz des neuen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts im Insolvenzverfahren; Negativer Kompetenzkonflikt zwischen zwei Amtsgerichten; Mitnahme der Geschäftsunterlagen durch den neuen Geschäftsführer der Gesellschaft; Begründung einer Zuständigkeit am Wohnsitz des neuen ...

  • Judicialis

    InsO § 3; ; InsO § 4; ; ZPO § 281

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Zuständigkeitsbestimmung im Insolvenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 921
  • NZI (Beilage) 2006, 4
  • ZInsO 2006, 503
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich nunmehr auch der BGH in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05).

    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZInsO 2004, 205; Senat, Beschl. v. 17.08.2004 - 4 AR 71/04, ZInsO 2005, 100; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 3 Rz. 7; Zöller/Greger, ZPO, § 36 Rz. 17, 17 a), weil das Amtsgericht L. seine örtliche Zuständigkeit verneint hat, obwohl es nicht festgestellt hat, tatsächlich unzuständig zu sein.

    Da dies unterblieben ist und das Insolvenzgericht seiner Amtsermittlungspflicht aus § 5 InsO nicht nachgekommen ist, war es als örtlich zuständiges Insolvenzgericht zu bestimmen (s. auch BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05).

  • OLG Celle, 09.10.2003 - 2 W 108/03

    Bestimmung des für eine GmbH zuständige Insolvenzgericht; Verweisung an das für

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründet eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258; OLG Celle, ZInsO 2004, 91; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).

    Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich nunmehr auch der BGH in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05).

    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZInsO 2004, 205; Senat, Beschl. v. 17.08.2004 - 4 AR 71/04, ZInsO 2005, 100; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 3 Rz. 7; Zöller/Greger, ZPO, § 36 Rz. 17, 17 a), weil das Amtsgericht L. seine örtliche Zuständigkeit verneint hat, obwohl es nicht festgestellt hat, tatsächlich unzuständig zu sein.

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 1 Sbd 16/99

    Anforderungen an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründet eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258; OLG Celle, ZInsO 2004, 91; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).

    Irgendwelche konkreten Anhaltspunkte für eine von § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO abweichende örtliche Zuständigkeit sind vorliegend nicht festzustellen, der Senat hatte deshalb das Amtsgericht - Insolvenzgericht - L. als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, weil die Schuldnerin ihren Sitz auch weiterhin in seinem Bezirk hat (s. hierzu auch BayObLG, NZI 1999, 457; OLG Braunschweig, NZI 2000, 266, 267; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; OLG Hamm, NZI 2000, 220, 221; OLG Köln, NZI 2000, 232).

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZInsO 2004, 205; Senat, Beschl. v. 17.08.2004 - 4 AR 71/04, ZInsO 2005, 100; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 3 Rz. 7; Zöller/Greger, ZPO, § 36 Rz. 17, 17 a), weil das Amtsgericht L. seine örtliche Zuständigkeit verneint hat, obwohl es nicht festgestellt hat, tatsächlich unzuständig zu sein.
  • OLG Köln, 27.02.2004 - 11 U 103/03

    Baurecht - Ersparte Aufwendungen beim Werkunternehmer

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich nunmehr auch der BGH in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05).
  • OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04

    Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich nunmehr auch der BGH in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05).
  • BayObLG, 25.07.2003 - 1Z AR 72/03

    Örtliche Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren einer GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich nunmehr auch der BGH in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Irgendwelche konkreten Anhaltspunkte für eine von § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO abweichende örtliche Zuständigkeit sind vorliegend nicht festzustellen, der Senat hatte deshalb das Amtsgericht - Insolvenzgericht - L. als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, weil die Schuldnerin ihren Sitz auch weiterhin in seinem Bezirk hat (s. hierzu auch BayObLG, NZI 1999, 457; OLG Braunschweig, NZI 2000, 266, 267; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; OLG Hamm, NZI 2000, 220, 221; OLG Köln, NZI 2000, 232).
  • OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03

    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse;

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründet eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258; OLG Celle, ZInsO 2004, 91; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).
  • OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 1 W 29/00

    Bestimmung des unzuständigen Insolvenzgerichts durch das Oberlandesgericht;

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
    Irgendwelche konkreten Anhaltspunkte für eine von § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO abweichende örtliche Zuständigkeit sind vorliegend nicht festzustellen, der Senat hatte deshalb das Amtsgericht - Insolvenzgericht - L. als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, weil die Schuldnerin ihren Sitz auch weiterhin in seinem Bezirk hat (s. hierzu auch BayObLG, NZI 1999, 457; OLG Braunschweig, NZI 2000, 266, 267; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; OLG Hamm, NZI 2000, 220, 221; OLG Köln, NZI 2000, 232).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 4Z AR 23/01

    Örtliche ausschließliche Zuständigkeit für ein Insolvenzverfahren

  • OLG Hamm, 14.01.2000 - 1 Sbd 100/99
  • BayObLG, 11.08.1999 - 4Z AR 23/99

    Örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren

  • OLG Celle, 17.08.2004 - 4 AR 71/04

    Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts; Anforderungen

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